Ausführung und Kontrolle von Vermeidungsmaßnahmen (Abfischung, Absammlung wasserwirbelloser Tiere, Auf-/Abbau und Kontrolle Amphibien-/Reptilienschutzzäune, Baufeldkontrolle, Durchführung und Kontrolle Vergrämungsmaßnahmen, Ausweisung von sensiblen Bereichen)
Aufklärung und naturschutzfachliche Beratung des Bauherrn, der Bauleitung sowie der ausführenden Personen