Für die vier rein marinen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung wurden gemäß § 9 der Landesverordnung über die Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern Managementpläne aufgestellt. Im Anschluss an die durchgeführten Kartierungen erfolgte die Konkretisierung der gebietsspezifischen Erhaltungsziele insbesondere für die marinen Lebensraumtypen „Riffe“, „Sandbänke“ und „Flache große Meeresarme und -buchten“ sowie für die Meeressäuger Schweinswal, Kegelrobbe und Seehund. Darauf aufbauend wurden Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen festgelegt und mit den beteiligten Fachbehörden und Nutzern (Fischerei, Tourismusverbände) abgestimmt sowie der Öffentlichkeit vorgestellt.
Auftraggeber:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg