Das Festivalgelände grenzt an das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Riedensee“ an. Durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock wurde festgelegt, dass eine FFH-Prüfung notwendig ist, um das Vorhaben auf mögliche erhebliche Beeinträchtigungen auf Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie zu prüfen und ggf. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen festzulegen. Im Endergebnis konnte keine erhebliche Beeinträchtigung der maßgeblichen Bestandteile des Schutzgebietes festgestellt werden.
Auftraggeber:
Supreme GmbH & Co. KG