Der Rückbau des Brückenbauwerks über die A 19 bei Bütow stellt einen Eingriff gem. §§ 13 ff. BNatSchG dar. Der landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) stellt Maßnahmen zur Kompensation und Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft in Text und Planwerken dar. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass potentielle Lebensstätten von geschützten Tierarten betroffen sind. Im Vorfeld des Abrisses wurden umfangreiche Kartierungen der Biotope und verschiedener Artengruppen (Vögel, Fledermäuse, Groß- und Mittelsäuger, Reptilien) durchgeführt. Im Weiteren wurden Maßnahmen aufgezeigt, die im unmittelbaren Bereich des Bauwerkes oder seiner näheren Umgebung zur Kompensation oder Minimierung des Eingriffes erforderlich sind.
Auftraggeber:
Straßenbauverwaltung Land Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Straßenbau und Verkehr – Abteilung 3 Autobahn –