Mit 20 geplanten Windenergieanlagen lagen für das Vorhaben im Windeignungsgebiet Nr. 45/18 Wessin die erforderlichen Merkmale gemäß § 6 UVPG in Verbindung mit Anlage 1 vor, so dass für dieses Vorhaben eine unbedingte UVP-Pflicht bestand. Die erforderlichen Inhalte des UVP-Berichts ergaben sich aus der Anlage zu § 4e der 9. BImSchV und wurde unter Verwendung vorliegender Fachgutachten sowie eigener Auswertungen erstellt. Darüber hinaus wurde der Antragsteller im weiteren Verfahren begleitet. Neben der Auswertung von eingegangenen Stellungnahmen erfolgte auch die Teilnahme am Erörterungstermin.
Auftraggeber:
Kloss New Energy GmbH