WRRL-Fachbeitrag (Verschlechterungsverbot nach Europäischer Wasserrahmenrichtlinie)
Für wasserrechtliche Zulassungsverfahren gelten das wasserrechtliche „Verschlechterungsverbot“ und das „Verbesserungsgebot“ für die berichtspflichtigen Wasserkörper nach Europäischer Wasserrahmenrichtlinie – WRRL (vgl. Grundsätze in Artikel 1 a und Artikel 4 WRRL). Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot sind im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) rechtlich näher bestimmt. Unter dieser Voraussetzung war im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung der Kläranlage Boltenhagen als Teil der Antragsunterlagen ein Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie zu erarbeiten.
Auftraggeber:
Zweckverband Grevesmühlen